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asile.ch I Arbeitsintegration: Der Austausch über bewährte Ansätze ist zentral

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«Man zwingt sie zu arbeiten, verweigert ihnen aber den Zugang zum Arbeitsmarkt.» Dieser Satz beschreibt das Paradoxon der Arbeitsintegration von Asylsuchenden, mit dem alle daran Beteiligten konfrontiert sind. Am 6. Mai 2025 nahmen rund zwanzig Jobcoaches aus der Westschweiz am Workshop «Réfugié·es & emploi: au-delà des idées reçues» teil, der von asyl.ch auf Einladung von Arbeitsintegration Schweiz organisiert wurde. Eine Gelegenheit, sich über Hindernisse und mögliche Lösungen bei der Anstellung von Asylsuchenden in der Schweiz auszutauschen.

Obwohl das Thema Asyl in den Nachrichten allgegenwärtig ist, bleiben seine Regeln und die verschiedenen Stati komplex und werden oft missverstanden. Das kann zu Vorurteilen führen, die den Zugang der betroffenen Personen zum Arbeitsmarkt erschweren können.

Wie kann man diesen rechtlichen Rahmen entmystifizieren und die Rechte und Kompetenzen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen aufzeigen? Im Rahmen dieses Workshops haben Fachpersonen der Arbeitsintegration ihr Verständnis vertieft, Erfahrungen ausgetauscht, Vorurteile abgebaut und konkrete Ansätze entwickelt. Ziel war es, den Dialog mit Arbeitgebenden zu stärken und Bewerber:innen besser zu begleiten. In kleinen Gruppen versuchten sie, mögliche Lösungen und bewährte kantonale Praktiken zu identifizieren.

ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS

Die Rahmenbedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit einem Asylhintergrund sind selbst für Fachpersonen der Arbeitsintegration komplex. Und das aus gutem Grund: Je nach Ausweis bestehen unterschiedliche Rechte und Vorgehensweisen.

Auf die Frage «Wer darf in der Schweiz arbeiten?» waren viele überrascht zu erfahren, dass Personen mit einer N-Bewilligung bereits nach dem Verlassen der Bundesasylzentren (BAZ) einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Diese Unkenntnis liegt wahrscheinlich daran, dass ihre berufliche Integration kaum gefördert wird.

Der Workshop hat auch die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis aufgezeigt, insbesondere hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen. Dies gilt beispielsweise für die F-Bewilligung, die als «vorläufige Aufnahme» bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, da der Schutzbedarf der Inhaberinnen und Inhaber anerkannt wird. In der Regel beruht dieser auf einer Kriegssituation oder einem bewaffneten Konflikt. Zudem ist ihre Rückführung de facto nicht durchsetzbar oder unzulässig. Die meisten dieser Personen werden daher dauerhaft in der Schweiz bleiben, da die Lage in ihren Herkunftsländern keine Besserung verspricht. «Aus einer vorübergehenden in eine langfristige Situation», bemerkt ein Teilnehmer mit einem Lächeln.

FÜR JEDE HERAUSFORDERUNG DIE PASSENDE LÖSUNG

Die mit der F-Bewilligung, die jedes Jahr erneuert werden muss, verbundene Unsicherheit wird von Unternehmen regelmässig als Hindernis für die Einstellung von Bewerber:innen angeführt. Angesichts der hohen Fluktuation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt – auch unter «einheimischen» Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – lässt sich die Befürchtung, dass die Person «nicht bleibt» jedoch mit einigen einfachen Argumenten ausräumen. Zunächst einmal muss man sich vor Augen führen, was ein Arbeitsplatz für eine Person mit F-Bewilligung bedeutet. Denn genau darum geht es: Der Arbeitsplatz wirkt als Stabilisierungsfaktor, der es ermöglicht, sich aus der Sozialhilfe zu befreien. Die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ist eine Voraussetzung für den Erhalt einer B-Bewilligung oder anderer, manchmal grundlegender Rechte. Arbeit ist somit ein Garant für Anerkennung und langfristiges Engagement.

Zusätzlich spielt der befürchtete Verwaltungsaufwand für die Arbeitgebenden eine zentrale Rolle. Zwar ist der rechtliche Rahmen für Asylbewerber:innen komplex, doch die Formalitäten für eine Einstellung sind relativ einfach. Genau hier ist die Unterstützung durch Fachleute für Arbeitsintegration von entscheidender Bedeutung: Indem sie einen Teil der Formalitäten übernehmen, Fristen – die bei befristeten Verträgen manchmal sehr knapp sind – vorwegnehmen und den Austausch erleichtern, tragen sie dazu bei, die Prozesse zu vereinfachen und die Unternehmen zu beruhigen.

Fachkräfte spielen auch eine wichtige Rolle beim Abbau von Sprachbarrieren. Wenn eine Bewerberin über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt, aber sprachliche Schwierigkeiten hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, ihre Einstellung zu erleichtern: gezielte Sprachkurse, Praktika oder staatliche Beihilfen zum vorübergehenden Lohnausgleich. Regelmässige Fortschrittsberichte – die oft sehr geschätzt werden – tragen ebenfalls dazu bei, einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen aufrechtzuerhalten. Denn die Erfahrung vor Ort zeigt: Das Eintauchen in die Praxis beschleunigt den Lernprozess erheblich, vorausgesetzt, den Bewerber:innen wird die Möglichkeit und die Zeit gegeben, sich zu beweisen.

Da Sozialhilfeempfänger:innen kein eigenes Fahrzeug besitzen dürfen, kann die eingeschränkte Mobilität ein echtes Hindernis für den Antritt einer Arbeitsstelle bedeuten, wenn diese weit vom Wohnort entfernt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist. Hier können Jobcoaches sich für Übergangslösungen wie Fahrgemeinschaften oder flexible Arbeitszeiten einsetzen, bis die Arbeitnehmer:innen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Die Erleichterung des Führerscheinerwerbs ist ebenfalls eine Massnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere in Branchen, in denen die Mobilität unerlässlich ist. All dies sind konkrete Ansätze, von denen man sich inspirieren lassen kann.

INFORMIEREN UND BEGLEITEN

Die Fachpersonen der Arbeitsintegration sind wichtige Vermittler:innen zwischen den Bewerber:innen und den Unternehmen. Mit ihrer Begleitung sensibilisieren, informieren und beruhigen sie. Die aus der ganzen Westschweiz stammenden Jobcoaches betonten alle, wie wichtig es sei, sich über Strategien und lokalen Vorgehensweisen auszutauschen, um voneinander lernen zu können. Dieses Treffen war mehr als nur ein einfacher Austausch, denn es hat eine gemeinsame Vision hervorgebracht: Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt nicht nur von den individuellen Kompetenzen der Asylsuchenden, sondern auch von der kollektiven Fähigkeit ab, die Hindernisse zu beseitigen, die ihrer Integration im Wege stehen. Diese können administrativer, struktureller oder symbolischer Natur sein.

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Arbeitsintegration Schweiz
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Tel: +41 31 552 30 50
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