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Gegenentwurf zur Inklusions-Initiative

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber die berufliche Integration darf nicht vergessen werden

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Arbeitsintegration Schweiz unterstützt die Ziele der Inklusions-Initiative und des indirekten Gegenentwurfs des Bundesrats. Die Inklusivität einer Gesellschaft lässt sich jedoch nicht allein durch den Zugang zu Wohnraum, Unterstützung und Hilfsmitteln erreichen. Arbeit und Bildung sind unerlässlich, damit Menschen mit Behinderungen ihr Potenzial entfalten, selbstständig leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Bildung und Arbeit: unverzichtbare Voraussetzungen für Selbstständigkeit

Wenn das Ziel darin besteht, optimale Bedingungen für die Selbstständigkeit des Einzelnen zu gewährleisten, ist der Zugang zu Bildung und Arbeit von entscheidender Bedeutung. Diese beiden Hebel fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die soziale Anerkennung und die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Analyse von Arbeitsintegration Schweiz zeigt jedoch, dass die Bereiche Arbeit und Bildung im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats nicht verankert sind.

Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in der Verfassung verankern

Arbeitsintegration Schweiz unterstützt ausdrücklich den Gedanken der Inklusion, betont jedoch, dass dieser ohne berufliche Eingliederung unvollständig bleibt. AIS fordert, dass der Arbeitsmarkt wirklich für alle zugänglich ist, und verlangt:

  • klare rechtliche Grundlagen, die den Zugang zu Bildung und Arbeit garantieren;
  • gezielte Unterstützungsmassnahmen für Menschen mit Behinderung, um Hindernisse für ihren Eintritt oder Verbleib auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen;
  • strukturelle Anpassungen bei Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen, damit die Bildungswege inklusiv gestaltet werden;
  • die Intensivierung der beruflichen Eingliederung und der begleiteten Beschäftigung – zwei bewährte Brücken für eine erfolgreiche Eingliederung;
  • eine grössere Durchlässigkeit zwischen dem regulären Arbeitsmarkt und dem ergänzenden Arbeitsmarkt mit der Möglichkeit der Rückkehr und flexibler Begleitung;
  • eine koordinierte Finanzierung der Unterstützungsleistungen, klare Mindeststandards und eine aktive Rolle des Bundes bei der interkantonalen Koordination;
  • Qualitätssicherung bei allen Anbietern – mit dem Label IN-Qualis von Arbeitsintegration Schweiz als Referenzgrundlage.

Kurz gesagt

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, dass die Inklusions-Initiative und ihr indirekter Gegenvorschlag die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der politischen Debatte stärker in den Vordergrund rücken. Aus Sicht der sozialen und beruflichen Integration ist es jedoch unerlässlich, dass die rechtlichen Grundlagen auch auf eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ausgerichtet sind.

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Delegiertenversammlung im Bundeshaus

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Am letzten Tag der Herbstsession trafen sich de Delegierten von Arbeitsintegration Schweiz auf Einladung von Präsident und Nationalrat Giorgio Fonio unter der Bundeshauskuppel in Bern. Die Regionen Genf, Bern, Waadt, Neuenburg und Ostschweiz waren vertreten, was die nationale Verankerung unseres Netzwerks unterstreicht.

Eine Botschaft der Unterstützung von Bundesrat Beat Jans

Obwohl er nicht anwesend sein konnte, richtete Bundesrat Beat Jans eine Videobotschaft an die Vertreterinnen und Vertreter der Integration:

«Die Herausforderungen sind gross, aber Ihr Know-how ist noch grösser. Verschaffen Sie sich Gehör, teilen Sie Ihre Ideen und knüpfen Sie Netzwerke über Ihr Generalsekretariat der AIS, mit dem das SEM in regelmässigem Kontakt steht. »

Diese Worte sollen an die Unterstützung des Bundesrats erinnern und die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit innerhalb der Branche aufzeigen, um eine erfolgreiche und nachhaltige Integration von Asylsuchenden zu gewährleisten.

Die diskutierten Themen:

Die Sitzung bot Gelegenheit, eine Momentaufnahme der aktuellen Entwicklungen wiederzugeben, welche die soziale und berufliche Integration direkt betreffen:

  • Die laufenden politischen Projekte auf Bundesebene, insbesondere die Revisionen der Invalidenversicherung, die Projekte zur Arbeitslosenversicherung, die Budgetkürzungen und die Inklusionsinitiative
  • Die Indexierung der Finanzierung der MMT an die Teuerung, deren Entwurf derzeit beim SECO ausgearbeitet wird. Die Regionen diskutierten auch das derzeitige Finanzierungssystem, das die Kantone dazu veranlasst, nicht 100 % der vom SECO zur Verfügung gestellten Obergrenze auszuschöpfen.
  • Es ist eine zunehmende Tendenz der Kantone erkennbar, Organisationen der Arbeitsintegration dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu unterstellen, obschon diese grundsätzlich als Ausnahme vorgesehen sind. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Akteure der Arbeitsintegration wie auch für die kantonale Verwaltung, zu einem Risiko des Ausschlusses von gemeinnützigen Strukturen und zu einer Gefährdung der Angebotsvielfalt. Die Regionen wiesen darauf hin, dass die Vielfalt und Spezifität der Massnahmen unerlässlich sind, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Zielgruppen gerecht zu werden.

Die Diskussionen haben gezeigt, dass es notwendig ist, die Regionen zu mobilisieren, damit die Branche mit einer Stimme sprechen kann, interkantonale Koordinationsräume zu nutzen und unsere Kommunikation zu verstärken, indem wir die wirtschaftlichen Auswirkungen der durch Ausschreibungen verursachten Destabilisierung auf die Strukturen, ihre Mitarbeitenden und die Begünstigten beziffern.

Forschungsergebnisse

Der zweite Teil der Versammlung war dem Vortrag von Michael Marti über die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Integration von Migrantinnen und Migranten. Michael Marti betonte die Bedeutung eines systematischen und gezielten Ansatzes für Migrantinnen, der Kinderbetreuung, eine angemessene Beratung und die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Bedürfnisse umfasst. Die Diskussionen im Anschluss an seinen Vortrag beleuchteten die Erfahrungen aus der Praxis, die zeigen, dass die Schaffung von Räumen, die Frauen vorbehalten sind, das Sprachenlernen, die Ausbildung und den Aufbau von Unterstützungsnetzwerken fördert. Leider werden diese Programme oft als niedrigschwellige Massnahmen betrachtet und sind daher häufig unterfinanziert.

Eine Versammlung im Herzen der Demokratie

Über die Diskussionen hinaus hatten die Vertreterinnen und Vertreter der Regionen das Privileg auf eine Führung durch das Bundesparlament durch Giorgio Fonio, gespickt mit Anekdoten über diesen bedeutenden Ort der Schweizer Demokratie.

Rückblick in Bildern:

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asile.ch I Arbeitsintegration: Der Austausch über bewährte Ansätze ist zentral

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«Man zwingt sie zu arbeiten, verweigert ihnen aber den Zugang zum Arbeitsmarkt.» Dieser Satz beschreibt das Paradoxon der Arbeitsintegration von Asylsuchenden, mit dem alle daran Beteiligten konfrontiert sind. Am 6. Mai 2025 nahmen rund zwanzig Jobcoaches aus der Westschweiz am Workshop «Réfugié·es & emploi: au-delà des idées reçues» teil, der von asyl.ch auf Einladung von Arbeitsintegration Schweiz organisiert wurde. Eine Gelegenheit, sich über Hindernisse und mögliche Lösungen bei der Anstellung von Asylsuchenden in der Schweiz auszutauschen.

Obwohl das Thema Asyl in den Nachrichten allgegenwärtig ist, bleiben seine Regeln und die verschiedenen Stati komplex und werden oft missverstanden. Das kann zu Vorurteilen führen, die den Zugang der betroffenen Personen zum Arbeitsmarkt erschweren können.

Wie kann man diesen rechtlichen Rahmen entmystifizieren und die Rechte und Kompetenzen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen aufzeigen? Im Rahmen dieses Workshops haben Fachpersonen der Arbeitsintegration ihr Verständnis vertieft, Erfahrungen ausgetauscht, Vorurteile abgebaut und konkrete Ansätze entwickelt. Ziel war es, den Dialog mit Arbeitgebenden zu stärken und Bewerber:innen besser zu begleiten. In kleinen Gruppen versuchten sie, mögliche Lösungen und bewährte kantonale Praktiken zu identifizieren.

ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS

Die Rahmenbedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit einem Asylhintergrund sind selbst für Fachpersonen der Arbeitsintegration komplex. Und das aus gutem Grund: Je nach Ausweis bestehen unterschiedliche Rechte und Vorgehensweisen.

Auf die Frage «Wer darf in der Schweiz arbeiten?» waren viele überrascht zu erfahren, dass Personen mit einer N-Bewilligung bereits nach dem Verlassen der Bundesasylzentren (BAZ) einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen. Diese Unkenntnis liegt wahrscheinlich daran, dass ihre berufliche Integration kaum gefördert wird.

Der Workshop hat auch die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis aufgezeigt, insbesondere hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen. Dies gilt beispielsweise für die F-Bewilligung, die als «vorläufige Aufnahme» bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist jedoch irreführend, da der Schutzbedarf der Inhaberinnen und Inhaber anerkannt wird. In der Regel beruht dieser auf einer Kriegssituation oder einem bewaffneten Konflikt. Zudem ist ihre Rückführung de facto nicht durchsetzbar oder unzulässig. Die meisten dieser Personen werden daher dauerhaft in der Schweiz bleiben, da die Lage in ihren Herkunftsländern keine Besserung verspricht. «Aus einer vorübergehenden in eine langfristige Situation», bemerkt ein Teilnehmer mit einem Lächeln.

FÜR JEDE HERAUSFORDERUNG DIE PASSENDE LÖSUNG

Die mit der F-Bewilligung, die jedes Jahr erneuert werden muss, verbundene Unsicherheit wird von Unternehmen regelmässig als Hindernis für die Einstellung von Bewerber:innen angeführt. Angesichts der hohen Fluktuation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt – auch unter «einheimischen» Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – lässt sich die Befürchtung, dass die Person «nicht bleibt» jedoch mit einigen einfachen Argumenten ausräumen. Zunächst einmal muss man sich vor Augen führen, was ein Arbeitsplatz für eine Person mit F-Bewilligung bedeutet. Denn genau darum geht es: Der Arbeitsplatz wirkt als Stabilisierungsfaktor, der es ermöglicht, sich aus der Sozialhilfe zu befreien. Die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ist eine Voraussetzung für den Erhalt einer B-Bewilligung oder anderer, manchmal grundlegender Rechte. Arbeit ist somit ein Garant für Anerkennung und langfristiges Engagement.

Zusätzlich spielt der befürchtete Verwaltungsaufwand für die Arbeitgebenden eine zentrale Rolle. Zwar ist der rechtliche Rahmen für Asylbewerber:innen komplex, doch die Formalitäten für eine Einstellung sind relativ einfach. Genau hier ist die Unterstützung durch Fachleute für Arbeitsintegration von entscheidender Bedeutung: Indem sie einen Teil der Formalitäten übernehmen, Fristen – die bei befristeten Verträgen manchmal sehr knapp sind – vorwegnehmen und den Austausch erleichtern, tragen sie dazu bei, die Prozesse zu vereinfachen und die Unternehmen zu beruhigen.

Fachkräfte spielen auch eine wichtige Rolle beim Abbau von Sprachbarrieren. Wenn eine Bewerberin über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt, aber sprachliche Schwierigkeiten hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, ihre Einstellung zu erleichtern: gezielte Sprachkurse, Praktika oder staatliche Beihilfen zum vorübergehenden Lohnausgleich. Regelmässige Fortschrittsberichte – die oft sehr geschätzt werden – tragen ebenfalls dazu bei, einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen aufrechtzuerhalten. Denn die Erfahrung vor Ort zeigt: Das Eintauchen in die Praxis beschleunigt den Lernprozess erheblich, vorausgesetzt, den Bewerber:innen wird die Möglichkeit und die Zeit gegeben, sich zu beweisen.

Da Sozialhilfeempfänger:innen kein eigenes Fahrzeug besitzen dürfen, kann die eingeschränkte Mobilität ein echtes Hindernis für den Antritt einer Arbeitsstelle bedeuten, wenn diese weit vom Wohnort entfernt oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist. Hier können Jobcoaches sich für Übergangslösungen wie Fahrgemeinschaften oder flexible Arbeitszeiten einsetzen, bis die Arbeitnehmer:innen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Die Erleichterung des Führerscheinerwerbs ist ebenfalls eine Massnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere in Branchen, in denen die Mobilität unerlässlich ist. All dies sind konkrete Ansätze, von denen man sich inspirieren lassen kann.

INFORMIEREN UND BEGLEITEN

Die Fachpersonen der Arbeitsintegration sind wichtige Vermittler:innen zwischen den Bewerber:innen und den Unternehmen. Mit ihrer Begleitung sensibilisieren, informieren und beruhigen sie. Die aus der ganzen Westschweiz stammenden Jobcoaches betonten alle, wie wichtig es sei, sich über Strategien und lokalen Vorgehensweisen auszutauschen, um voneinander lernen zu können. Dieses Treffen war mehr als nur ein einfacher Austausch, denn es hat eine gemeinsame Vision hervorgebracht: Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt nicht nur von den individuellen Kompetenzen der Asylsuchenden, sondern auch von der kollektiven Fähigkeit ab, die Hindernisse zu beseitigen, die ihrer Integration im Wege stehen. Diese können administrativer, struktureller oder symbolischer Natur sein.

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Im Fokus: Treffen auf höchster Ebene mit Bundesrat Guy Parmelin

Artikel Im Fokus

Am Rande der nationalen Fachtagung vom 3. September wurde eine Delegation von Arbeitsintegration Schweiz von Bundesrat Guy Parmelin zu einem konstruktiven Austausch über die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes und die strategische Rolle der sozialen und beruflichen Integration empfangen.

Dieses Treffen verfolgte drei Ziele: Stärkung der institutionellen Beziehungen, Bekanntmachung der Fachkompetenz des Dachverbands und Sensibilisierung für die konkreten Beiträge der Branche im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel.

Die Vertreter:innen von Arbeitsintegration Schweiz – Giorgio Fonio (Präsident), Stéphane Manco (Vizepräsident) und Caroline Morel (Vorstandsmitglied) sowie Sepala Megert (Geschäftsleiter) – verwiesen auf die Fähigkeit des Netzwerks, innovative Lösungen zu mobilisieren, die in der Praxis verankert sind. Sie betonten ihre Bereitschaft, aktiv zur Umsetzung der Strategie öAV 2030 beizutragen, insbesondere durch eine stärkere Einbindung in den Austausch zwischen Bund und Kantonen.

Der Bundesrat lobte die guten Beziehungen zwischen dem SECO und Arbeitsintegration Schweiz und bekräftigte, dass die berufliche Integration neben der Robotisierung und der gezielten Einwanderung eine wesentliche Säule darstellt, um den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen.

Angesichts einer sich rasch wandelnden Gesellschaft und fast 400’000 Arbeitskräften, die in zehn Jahren fehlen werden, ist es unerlässlich, dass die Branche der beruflichen Integration, die politischen Behörden und die Akteure des ersten Arbeitsmarktes eng zusammenarbeiten, um wirksame Lösungen zu finden.

Konkrete Lösungen gegen den Arbeitskräftemangel

Ein von der Delegation hervorgehobenes Beispiel veranschaulicht das Potenzial der Branche: Im Kanton Waadt arbeiten Organisationen der sozialen und beruflichen Integration mit Berufsverbänden und kantonalen Arbeitsämtern zusammen, um kurze und praxisorientierte Ausbildungen zu entwickeln. Im Bereich der Energiewende wurden so Programme geschaffen, um Arbeitssuchende schnell auf Stellen im Bereich der erneuerbaren Energien vorzubereiten. Solche Modelle könnten in anderen Branchen mit Arbeitskräftemangel übernommen werden.

«Der Bund und die Kantone sollten solche Initiativen aktiv unterstützen. Sie ermöglichen es, Menschen schnell wieder in Arbeit zu bringen und gleichzeitig die Unternehmen zu entlasten», betont Stéphane Manco, Vizepräsident von Arbeitsintegration Schweiz und Direktor von Démarche.

Dieses Treffen ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Relevanz der Branche durch den Bund. Arbeitsintegration Schweiz freut sich darauf, den Dialog in naher Zukunft fortzusetzen.

Erfolgreiche Fachtagung 2025: Wirkungsevaluation im Fokus

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Am 3. September 2025 fand in Bern die nationale Fachtagung von Arbeitsintegration Schweiz statt – mit grossem Erfolg: Über 250 Fachpersonen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis nahmen teil. Im Zentrum stand die Frage, wie Wirkungsevaluation in der sozialen und beruflichen Integration gestaltet werden kann und welchen Mehrwert sie bietet.

Giorgio Fonio, Präsident von Arbeitsintegration Schweiz, eröffnete die Tagung mit einer engagierten Rede. Er stellte die zentrale Frage: «Unverzichtbares Werkzeug für den gesellschaftlichen Fortschritt oder machiavellistisches Instrument im Dienste eines ungebremsten Strebens nach Leistung? – ein Denkanstoss, der die Ambivalenz von Evaluationen auf den Punkt bringt.

Er betonte, dass Evaluation kein reines Kontrollinstrument sein dürfe, sondern als Werkzeug des Dialogs verstanden werden müsse – ein Mittel für gemeinsames Lernen und verbesserte Begleitung der Teilnehmenden.

Breite Themenvielfalt und praxisnahe Inputs

Das abwechslungsreiche Programm bot verschiedene Fachreferate sowie eine Podiumsdiskussion. Zudem konnten zentrale Fragestellungen in fünf Ateliers vertieft werden. Im Mittelpunkt standen Fragen wie:

  • Was verstehen wir unter «Wirkung» in der sozialen und beruflichen Integration?
  • Welche Stakeholder haben welche Erwartungen an die Wirkung von Massnahmen?
  • Welche Indikatoren eignen sich für die Messung?
  • Wie können Evaluationen praxisnah gestaltet werden?
  • Welchen Mehrwert bieten die Ergebnisse für Organisationen und Auftraggeber?

Die Expert:innen betonten die Bedeutung einer frühzeitigen Planung der Datenerhebung, den Einbezug aller Stakeholder auf Augenhöhe sowie die Notwendigkeit, Ergebnisse tatsächlich in die Praxis zurückzuführen.

Die Podiumsdiskussion zeigte klar auf, dass je nach auftraggebender Stelle (ALV, IV, Sozialhilfe) unterschiedliche Erwartungen an die Wirkung und deren Messung bestehen. Während bei ALV und IV die berufliche Integration im Vordergrund steht, betont die Sozialhilfe auch die soziale Integration – mit schwerer fassbaren, aber zentralen Wirkungen wie Selbstwertsteigerung oder gesundheitlicher Stabilisierung. Diese Realität zeigt sich auch in den Organisationen der Arbeitsintegration. Viele von ihnen haben verschiedene auftraggebende Stellen und müssen demnach auch unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Messung ihrer Wirkung erfüllen.

Einige prägnante Gedanken aus den Diskussionen

  • Geld lässt sich leicht messen – aber wir müssen auch die Nachhaltigkeit in der Integration hinterfragen.
  • Manchmal misst man nur das, was leicht sichtbar ist – wie unter der Laterne in einem Bazar.  Aber das widerspiegelt nicht die ganze Realität.
  • Es ist wichtig, pragmatisch zu bleiben, damit der administrative Aufwand im Vergleich zur Arbeit im Feld nicht zu stark steigt.
  • Evaluationen sind nur dann sinnvoll, wenn die gewonnenen Daten aktiv genutzt werden – sonst verpufft ihr Nutzen.

Abschlussrede von Bundesrat Guy Parmelin

Ein Höhepunkt der Tagung war die Schlussrede von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Er würdigte die zentrale Rolle der Anbieter von sozialer und beruflicher Integration, insbesondere auch bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels, und brachte seine grosse Wertschätzung für die Branche zum Ausdruck.

Austausch und Vernetzung

Die Pausen und der abschliessende Apéro boten den Teilnehmenden Gelegenheit, sich intensiv auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

👉 Die verschiedenen Präsentationen der Tagung finden Sie hier.
👉 Die Fotogalerie finden Sie hier.

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Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Personen mit Status S

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Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die Vorschläge des Bundesrates, fordert aber Anpassungen

Der Bundesrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit dem Ziel, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S zu verbessern und die Zulassung von Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz ausgebildet wurden, zu erleichtern. Arbeitsintegration Schweiz begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen im Grossen und Ganzen, fordert jedoch konkrete Anpassungen, um die Wirksamkeit der Massnahmen in der Praxis zu gewährleisten.

Die wichtigsten Änderungen, die den Bereich der beruflichen Eingliederung betreffen:

  • Meldepflicht anstelle der Genehmigungspflicht
  • Kantonswechsel für Erwerbstätige mit Status S unter bestimmten Bedingungen erlaubt
  • Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV)
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen
  • Erleichterte Verlängerung der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)

Meldepflicht anstelle der Bewilligungspflicht

Wie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sollen auch Personen mit S-Status nicht mehr der Bewilligungspflicht für Arbeit, sondern nur noch einer Meldepflicht unterstellt werden. Die teilweise langen Fristen, die für die Bearbeitung der Bewilligungen benötigt werden, führen zu Verzögerungen und stellen ein Hindernis für die Beschäftigungsfähigkeit dar. Aus Sicht von AIS wird durch den Ersatz der Bewilligungspflicht durch eine reine Meldepflicht eine unnötige administrative Hürde beseitigt und der Zugang zur Beschäftigung für Personen mit Schutzstatus S effektiv erleichtert.

Kantonswechsel zu restriktiv

Arbeitsintegration Schweiz begrüsst grundsätzlich das Recht auf einen Kantonswechsel für Erwerbstätige, bemängelt jedoch die zu strengen Zugangsbedingungen (Vertragsdauer, vollständige Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, 90 Minuten Fahrtzeit). Sie empfiehlt eine Senkung der Schwelle auf eine Stunde Fahrzeit und einen flexibleren Ansatz bei teilweiser Abhängigkeit von der Sozialhilfe.

Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV)

In Zukunft werden die Sozialdienste verpflichtet sein, arbeitslose Personen mit Schutzstatus S der öffentlichen Arbeitsverwaltung (öAV) zu melden. AIS begrüsst die Absicht, die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und den Sozialdiensten zu verstärken. Allerdings reicht diese Änderung allein nicht aus, um die Erwerbstätigkeit von Personen mit Status S zu fördern. Die Mitarbeitenden der RAV verwalten derzeit bis zu 180 Dossiers von arbeitssuchenden Personen. Mit der Umsetzung der Meldepflicht müssten zwingend genügend Stellenprozente und zusätzliche fachliche Kompetenzen zur Verfügung gestellt werden, um eine effiziente Betreuung zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein für alle Seiten frustrierender Leerlauf produziert wird.

Verpflichtung zur Teilnahme an Eingliederungsmassnahmen

Arbeitsintegration Schweiz ist grundsätzlich damit einverstanden, dass auch schutzsuchende Personen mit S-Status zur Teilnahme an „Massnahmen zur beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung“ verpflichtet werden können. Allerdings wird der Mangel an oder die hohen Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen häufig als Hindernis für die Eingliederung junger Flüchtlingseltern in den Arbeitsmarkt genannt. Zur Teilnahme an einer Eingliederungsmassnahme zu verpflichten, ohne die individuellen Lebensumstände zu berücksichtigen, ist kontraproduktiv. Es ist notwendig, im Vorfeld eine Potenzialanalyse durchzuführen, die diese Bedingungen berücksichtigt. Dazu braucht es ausreichend ausgebildetes Fachpersonal.

Erleichterte Zulassung von in der Schweiz ausgebildeten ausländischen Hochschulabsolventen

AIS begrüsst die Anpassungen, die es Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz eine Berufsausbildung oder ein Postdoc absolviert haben, ermöglichen werden, in der Schweiz zu bleiben. Dies ist ein positives Signal für die Aufwertung der in der Schweiz absolvierten Ausbildung.

Erleichterte Verlängerung der kantonalen Integrationsprogramme (KIP)

AIS begrüsst die vorgesehene Möglichkeit, laufende kantonale Integrationsprogramme (KIP) zu verlängern. Dadurch wird der administrative Aufwand für den Bund und die Kantone bei einer Verlängerung der KIP begrenzt und ein kompliziertes Einreichungsverfahren vermieden.

Um eine erfolgreiche Integration tatsächlich zu erleichtern, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Die im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Änderungen sind erfreulich. Dennoch betont Arbeitsintegration Schweiz die Notwendigkeit einer angepassten Begleitung durch eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Fachpersonen. Ansonsten droht das Ziel, die Erwerbstätigkeit von Personen im Asylbereich zu fördern, an strukturellen Hindernissen zu scheitern, insbesondere bei jungen Eltern.

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Erste Vorstands-Retraite für den neuen Präsidenten von AIS

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Strategisches Treffen im Bundeshaus, um die Prioritäten für die Zukunft festzulegen

Die erste Vorstands-Retraite unter dem Vorsitz von Giorgio Fonio fand an einem symbolträchtigen Ort statt: im Bundeshaus. Für den neuen Präsidenten bot sich die ideale Gelegenheit, die Vorstandsmitglieder kennenzulernen und sich mit den aktuellen Herausforderungen des Vereins auseinanderzusetzen.

Im Mittelpunkt standen die Ergebnisse der Mitgliederzufriedenheitsumfrage, die verschiedenen Beitragsmodelle sowie die politischen Dossiers, mit denen sich Arbeitsintegration Schweiz befasst.

Die Themen Lobbying und Kommunikation waren Gegenstand bereichernder Diskussionen, in denen mehrere konkrete Ansätze zur Stärkung der Interessenvertretung des Sektors auf nationaler Ebene identifiziert wurden.

Wir danken Barbara Iseli Szepanski (B’VM) herzlich für die Präsentation der ersten Ergebnisse der laufenden Analyse zur Struktur von AIS und den regionalen Vertretungen.

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Budgetkürzungen des Bundesrates

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Arbeitsintegration Schweiz warnt vor den Folgen für die soziale und berufliche Integration

Die Massnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung sind von den geplanten Budgetkürzungen des Bundesrates nicht direkt betroffen. Die geplanten Kürzungen werden sich jedoch negativ auf die Eingliederungsperspektiven der am stärksten gefährdeten Personen in der Schweiz auswirken. Arbeitsintegration Schweiz warnt vor den sozialen und strukturellen Folgen dieser Entscheidungen.

In Kürze

  • Kürzung der Globalpauschale im Asylbereich: Der Bund kürzt seine Leistungen für vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge, Schutzbedürftige und Staatenlose, indem die finanzielle Abgeltung des Bundes für deren Betreuung und Sozialhilfe auf vier Jahre begrenzt wird. Dadurch sollen ab 2028 700 Millionen Franken eingespart werden. Diese Massnahme verlagert die Kosten auf die Kantone, verstösst gegen die Schweizer Integrationsagenda und gefährdet eine nachhaltige Integration.
  • Grundkompetenzen: Streichung der Mittel für 1,67 Millionen Erwachsene, die Defizite in den Bereichen Lesen, Rechnen und Computerkenntnisse aufweisen.
  • Einsparungen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung: Zunahme der Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren, mit dem Risiko, dass die Erwerbsfähigkeit junger Eltern – und insbesondere von Müttern – zurückgeht.
  • Streichung der Subventionen für Weiterbildungsorganisationen (OWB): Diese Gelder sind für das Schweizer Bildungssystem von systemischer Bedeutung, da sie die Weiterbildung für Bevölkerungsgruppen zugänglich machen, die sich diese nicht leisten können.

Kürzung der Globalpauschale im Asylbereich

Ab 2028 könnten durch diese Massnahme fast 700 Millionen Franken eingespart werden. Konkret würde der Bund seine Unterstützung für die Kantone auf vier statt bisher fünf bzw. sieben Jahre für Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige beschränken – ohne Berücksichtigung ihres Integrationsverlaufs.

Eine solche Massnahme verstösst gegen die Schweizer Integrationsagenda, verlagert die Kosten auf die Kantone und gefährdet nachhaltige Integrationswege – insbesondere für Menschen mit Sprach- oder Bildungsbarrieren. Die Eingliederung braucht Zeit, Qualität und Kontinuität. Wer hier spart, gefährdet nicht nur die Lebensperspektiven von Menschen auf der Flucht, sondern riskiert auch einen Rückschlag für den sozialen Zusammenhalt, die Bildungsgerechtigkeit und die Arbeitsmarktintegration für die gesamte Gesellschaft.

Abschaffung der Finanzierung der Grundkompetenzen von Erwachsenen

Während rund 1,67 Millionen Menschen in der Schweiz erhebliche Lücken in den Bereichen Lesen, Mathematik oder IKT aufweisen, würde der Rückzug des Bundes Programme beenden, die für ihre Arbeitsmarktfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Illettrismus werden auf 1,3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.

Diese – häufig niedrigschwelligen – Angebote ermöglichen es gering qualifizierten oder in prekären Verhältnissen lebenden Erwachsenen, sich die Grundkompetenzen anzueignen, die für jede Grundausbildung und damit für eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.

Einsparungen in der familienergänzenden Betreuung

Zu diesen Massnahmen kommt noch die Kürzung der Zuschüsse für die familienergänzende Kinderbetreuung hinzu. Die Kinderbetreuung stellt bereits eine Herausforderung für viele Familien und ein Hindernis für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt dar. In diesem Bereich zu sparen, schwächt die ohnehin schon schwierige Teilnahme junger Eltern – insbesondere von Müttern – an Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt noch weiter. Ein zugängliches Betreuungsangebot ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Eingliederung.

Streichung der Subventionen für Weiterbildungsorganisationen (OWB)

Arbeitsintegration Schweiz lehnt auch die Streichung der Subventionen für die Weiterbildungsorganisationen (WBO) und die Einführung einer starren Obergrenze von 50% für die Bundeszuschüsse ab. Diese Änderungen bergen das Risiko einer nachhaltigen Schwächung des Bildungssystems, das für die Eingliederung von gering qualifizierten oder älteren Menschen sowie für Personen mit Migrationshintergrund von entscheidender Bedeutung ist.

Nächster Schritt

Das Parlament wird im Herbst 2025 über diese Budgetkürzungen debattieren. Bis dahin mobilisieren sich Arbeitsintegration Schweiz und seine Partner, um die politischen Akteure davon zu überzeugen, dass die wesentlichen Instrumente für die soziale und berufliche Integration der schwächsten Personen in der Schweiz nicht gefährdet werden.

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