Ein Schritt in die richtige Richtung – aber die berufliche Integration darf nicht vergessen werden
Arbeitsintegration Schweiz unterstützt die Ziele der Inklusions-Initiative und des indirekten Gegenentwurfs des Bundesrats. Die Inklusivität einer Gesellschaft lässt sich jedoch nicht allein durch den Zugang zu Wohnraum, Unterstützung und Hilfsmitteln erreichen. Arbeit und Bildung sind unerlässlich, damit Menschen mit Behinderungen ihr Potenzial entfalten, selbstständig leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Bildung und Arbeit: unverzichtbare Voraussetzungen für Selbstständigkeit
Wenn das Ziel darin besteht, optimale Bedingungen für die Selbstständigkeit des Einzelnen zu gewährleisten, ist der Zugang zu Bildung und Arbeit von entscheidender Bedeutung. Diese beiden Hebel fördern die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die soziale Anerkennung und die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Analyse von Arbeitsintegration Schweiz zeigt jedoch, dass die Bereiche Arbeit und Bildung im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats nicht verankert sind.
Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in der Verfassung verankern
Arbeitsintegration Schweiz unterstützt ausdrücklich den Gedanken der Inklusion, betont jedoch, dass dieser ohne berufliche Eingliederung unvollständig bleibt. AIS fordert, dass der Arbeitsmarkt wirklich für alle zugänglich ist, und verlangt:
- klare rechtliche Grundlagen, die den Zugang zu Bildung und Arbeit garantieren;
- gezielte Unterstützungsmassnahmen für Menschen mit Behinderung, um Hindernisse für ihren Eintritt oder Verbleib auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen;
- strukturelle Anpassungen bei Arbeitgebern und Bildungseinrichtungen, damit die Bildungswege inklusiv gestaltet werden;
- die Intensivierung der beruflichen Eingliederung und der begleiteten Beschäftigung – zwei bewährte Brücken für eine erfolgreiche Eingliederung;
- eine grössere Durchlässigkeit zwischen dem regulären Arbeitsmarkt und dem ergänzenden Arbeitsmarkt mit der Möglichkeit der Rückkehr und flexibler Begleitung;
- eine koordinierte Finanzierung der Unterstützungsleistungen, klare Mindeststandards und eine aktive Rolle des Bundes bei der interkantonalen Koordination;
- Qualitätssicherung bei allen Anbietern – mit dem Label IN-Qualis von Arbeitsintegration Schweiz als Referenzgrundlage.
Kurz gesagt
Arbeitsintegration Schweiz begrüsst, dass die Inklusions-Initiative und ihr indirekter Gegenvorschlag die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der politischen Debatte stärker in den Vordergrund rücken. Aus Sicht der sozialen und beruflichen Integration ist es jedoch unerlässlich, dass die rechtlichen Grundlagen auch auf eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ausgerichtet sind.
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