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Stellungnahmen zu den Änderungen der Verordnungen zur Arbeitslosenversicherung

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Wichtigste Änderungen und Auswirkungen auf die soziale und berufliche Eingliederung

Eine der wichtigsten Änderungen ist der Zugang zu Berufspraktika ohne Wartefrist. Arbeitsintegration Schweiz begrüßt diese Änderung, da sie es stellensuchenden Personen ermöglicht, sofort an einem Berufspraktikum teilzunehmen, ohne eine Wartezeit von 120 Tagen durchlaufen zu müssen. Darüber hinaus verstärkt diese Bedingung, die an die Arbeitslosenquote in der Schweiz (3,3 % in den letzten sechs Monaten) geknüpft ist, diese Öffnung und bietet eine bessere Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse von arbeitsuchenden Personen auf ihrem Weg in die Arbeitswelt.

Ein Schritt in die richtige Richtung, aber Herausforderungen bleiben bestehen

Während Arbeitsintegration Schweiz diese Verbesserungen begrüßt, weist sie auch auf die strukturellen Herausforderungen hin, denen sich die Anbieter von arbeitsmarktlichen Maßnahmen gegenübersehen. Die Änderung des Begriffs „Eigenkapital“ in „Fremdkapital“ darf nicht mit zusätzlicher Bürokratie und finanziellen Einschränkungen an die Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen einhergehen. Denn der Druck von Konjunkturschwankungen, das Konkurrenzverbot und das Verbot, Reserven zu bilden, schwächen ihre Planungssicherheit. Diese Einschränkungen führen allzu oft zur Schliessung wichtiger Programme und zur Fluktuation von qualifiziertem Personal, was die Wirksamkeit der Eingliederungsmaßnahmen beeinträchtigt.

Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu digitalen Hilfsmitteln

Arbeitsintegration Schweiz unterstützt auch die Einrichtung eines zentralen digitalen Portals für die öffentliche Arbeitsvermittlung (Wirkungsziel C2, PES 2030), das einen optimalen Informationsaustausch fördern wird. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Plattform für alle Nutzergruppen zugänglich ist, auch für diejenigen mit mangelnden digitalen Kompetenzen. Eine persönliche Betreuung durch die regionale Arbeitsvermittlung ist unerlässlich, um eine nicht nur schnelle, sondern auch dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Die Entschädigung der Arbeitslosenkassen nicht schwächen.

Die Abschaffung der pauschalen Entschädigung der Arbeitslosenkassen zugunsten eines Bonus-Malus-Mechanismus birgt erhebliche Risiken. Diese Änderung könnte ihre Funktionsweise schwächen, ohne konkrete Verbesserungen zu garantieren. Eingliederung Schweiz setzt sich für die Beibehaltung des aktuellen Modells ein, das eine effiziente und stabile Verwaltung der Arbeitslosenkassen gewährleistet.

Schlussfolgerung

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die richtige Richtung, insbesondere durch den erleichterten Zugang zu Berufspraktika. Allerdings betont Arbeitsintegration Schweiz, dass stabilere Rahmenbedingungen für die Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen wie z.B. die Reservenbildung, die Pauschalentschädigung für Arbeitslosenkassen und ein inklusiver Zugang zu digitalen Werkzeugen notwendig sind, um die Betreuung von arbeitsuchenden Personen zu stärken.

Kontakt

Arbeitsintegration Schweiz
Seilerstrasse 22
3011 Bern
Tel: +41 31 552 30 50
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